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10.06.2025

BVL-Fachmeldung: Teilwiderrufe der Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid hinsichtlich einzelner Anwendungen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 18. August 2025 die Zulassungen der Pflanzenschutzmittel Mospilan SG (005655-00) und Schädlingsfrei Careo Konzentrat (005686-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendungen von Amts wegen. Diese Anwendungen sind dann nicht mehr zulässig, weil die Höchstwerte an Rückständen des enthaltenen Wirkstoffs Acetamiprid nicht mehr sicher eingehalten werden können.

Der Teilwiderruf und die Einschränkung der Anwendungen gilt auch für die entsprechenden Anwendungen der Vertriebserweiterungen sowie für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels!

Mospilan SG (005655-00) und die Vertriebserweiterung Danjiri (005655-60)

  • in Gurke im Gewächshaus gegen Blattläuse (01-001) und Weiße Fliege (01-002)
  • in Salate gegen Blattläuse (03-001)
  • in Spinat gegen Blattläuse (13-002)
  • in Rucola-Arten im Gewächshaus gegen Blattläuse (25-002)
  • in Gemüsepaprika (inkl. Peperoni und Chili) im Gewächshaus gegen Blattläuse (25-011) und Weiße Fliege (25-012)
  • in Weinrebe (Nutzung als Tafel-und Keltertraube) gegen Drosophila-Arten (26-001)

Zusätzlich wurde aufgrund der neuen Rückstandshöchstgehalte die Zulassung der Anwendungen an schwarzer, roter und weißer Johannisbeere vor der Ernte wurde ausgenommen und ist nicht mehr zulässig. Es wurden allerdings neue Anwendungen nach der Ernte zugelassen. 

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von den Entscheidungen unberührt.

Schädlingsfrei Careo Konzentrat (005686-00) und die Vertriebserweiterungen Klick&Go Schädlingsfrei Careo Konzentrat (005686-60) und CAREO zum Gießen (005686-61)

  • in Salate im Gewächshaus gegen Blattläuse (02-021)

Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von den Entscheidungen unberührt.

Hintergrund

Im Rahmen der Überprüfung der bestehenden Rückstandshöchstgehalte von Acetamiprid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 369/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs wurden mit Verordnung (EU) Nr. 2025/158 der Kommission vom 29. Januar 2025 die Rückstandshöchstgehalte für diverse Kulturen mit dem 19. August 2025 als Stichtag herabgesetzt. Auf Basis der vorliegenden Rückstandsdaten können diese Werte nicht eingehalten werden.

Über die absehbare Einschränkung des Anwendungsumfangs von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Acetamiprid wurde mit der Fachmeldung vom 23. Oktober 2024 informiert.

BVL-Fachmeldung vom 06.06.2025  Meldung "Absehbare Einschränkungen Acetamiprid"

https://www.pflanzenschutz-information.de/ticker?nr=2847
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