Aktuelle Meldungen
BVL-Fachmeldung: Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt in der Fachmeldung vom 13.01.2021 das Zulassungsende von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Mancozeb bekannt.
Zur BVL-Fachmeldung vom 13.01.2021
Die Zulassungen werden zum 04. Juli 2021 widerrufen.
In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Mancozeb enthalten, spätestens zum 4. Juli 2021 widerrufen müssen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird daher die Zulassungen folgender Pflanzenschutzmittel zum 4. Juli 2021 widerrufen. Etwaige Abverkaufs- und Aufbrauchfristen wird das BVL rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung bekannt geben. Eine etwaige Aufbrauchfrist endet spätestens am 4. Januar 2022. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
- REVUS MZ (006690-00)
- Dithane Vino WG (007018-00)
- Manfil 80 WP (007019-00)
- AREVA MZ (007162-00)
- TRIDEX DG RAINCOAT (024350-00) sowie die Vertriebserweiterung Manzate (024350-60)
- Ridomil Gold MZ (024412-00)
- Fantic M WG (025872-00)
- Shaktis (026417-00) sowie die Vertriebserweiterung Moonlight (026417-60)
- Dithane NeoTec (033924-00) sowie die Vertriebserweiterung Avtar 75 NT (033924-66)
Die Zulassung von 17 weiteren Pflanzenschutzmitteln mit Mancozeb endet ohnehin durch Zeitablauf am 31. Januar 2021. Deshalb ist für diese Mittel kein Widerruf notwendig. Darüber hat das BVL am 14. Dezember 2020 in einer Fachmeldung informiert (zur Fachmeldung vom 14.12.2020). Nach Ende der Zulassung gilt für die in der Fachmeldung genannten Mittel eine sechsmonatige Abverkaufsfrist bis zum 31. Juli 2021 nach dem Pflanzenschutzgesetz. Sie dürfen entsprechend der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2087 bis zum 4. Januar 2022 aufgebraucht werden. Betroffen sind folgende Mittel:
- Tridex Flow (00A247-00)
- EMZEB 75 WG (007503-00)
- EMZEB 80 WP (007504-00)
- Valbon (025307-00)
- Zetanil M (006407-00)
- Nautile WG (007656-00) sowie die Vertriebserweiterungen VIDEO (007656-60), SOLUTION (007656-61)
- Palmas WP (007657-00)
- Nautile WP (007658-00)
- Zetanil WG (008030-00)
- Moximate 725 WG (008369-00)
- FORTUNA GOLD (008661-00)
- CURZATE M WG (024573-00)
- Acrobat Plus WG (024521-00)
- Valis M (026814-00)
- Electis (024957-00)
BVL-Fachmeldung: Aufhebung des Ruhens für das Pflanzenschutzmittel 1,4SIGHT ▴ weniger
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mit Bescheid vom 16. Dezember 2020 das Ruhen der Zulassungen des Pflanzenschutzmittels 1,4SIGHT (008692-00) aufgehoben. Damit darf 1,4SIGHT ab sofort wieder in Verkehr gebracht und angewendet werden. Das gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Vor der Aufhebung des Ruhens wurde mit Änderungsbescheid vom 16. Dezember 2020 die Zulassung angepasst. Das Mittel muss mit folgenden Anwendungsbestimmungen versehen werden:
- VA294: Die Heißvernebelung des Mittels mit verbrennungsmotorgetriebenen Vernebelungsgeräten ist verboten.
- VA295: Die Heißvernebelung des Mittels darf ausschließlich mit Vernebelungsgeräten erfolgen, für die die Eignung in den Produktinformationen des Zulassungsinhabers bestätigt wurde.
Zur BVL-Fachmeldung vom 16.12.2020
Korit 420 FS nach Art. 53 in Mais gegen Fasan, Rabenkrähe und Taube ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Korit 420 FS (Wirkstoff Ziram, Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung) gegen Fasan, Rabenkrähe und Taube in Mais bekannt.
Die Notfallzulassung ist auf 5.000 Liter mit einer Behandlungsfläche von 28.600 ha beschränkt.
Die Notfallzulassung erfolgt für 120 Tage vom 15. Januar 2021 bis 14. Mai 2021.
Zur BVL-Fachmeldung vom 17.12.2020
Cruiser 600 FS nach Art. 53 in Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren (Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Cruiser 600 FS (Wirkstoff Thiamethoxam, Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben bekannt.
Die Notfallzulassung erfolgt für 120 Tage vom 01. Januar 2021 bis 30. April 2021.
Die Aussaat des behandelten Saatguts darf nur unter Kontrolle der zuständigen Behörden und unter Beachtung einer hierzu zu erlassenden Verordnung nach § 6 PflSchG oder einer Allgemeinverfügung nach § 8 in Verbindung mit § 6 PflSchG erfolgen. In der Rechtsverordnung oder der Allgemeinverfügung sind rechtlich verbindliche, die Aussaat begleitende Maßgaben zu erlassen, die insbesondere die Festlegung der räumlichen Begrenzung sowie auch über den Geltungszeitraum dieser Notfallzulassung hinaus wirksame Risikominderungsmaßnahmen festlegen, die eine ordnungsgemäße Aussaat, einen angemessenen Sicherheitsabstand und Erosionsschutz sowie Beikrautbekämpfung und nicht-bienenattraktive Nachfolgekulturen sicherstellen.
Rheinland-Pfalz
Die Notfallzulassung ist auf 1.050 Liter mit einer Behandlungsfläche von 12.700 ha beschränkt und umfasst die Vertragsgebiete der Zuckerfabrik Pfeifer und Langen in Euskirchen und der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Offstein, die durch die Abgabe des behandelten Saatgutes eine räumliche Beschränkung der Aussaat auf durch die Schaderreger besonders betroffene Regionen sicherstellen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 18.12.2020
Baden-Württemberg
Die Notfallzulassung ist auf 990 Liter mit einer Behandlungsfläche von 12.000 ha beschränkt und umfasst die Vertragsgebiete der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Offenau, die durch die Abgabe des behandelten Saatgutes eine räumliche Beschränkung der Aussaat auf durch die Schaderreger besonders betroffene Regionen sicherstellen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 18.12.2020
Bayern
Die Notfallzulassung ist auf 1.704 Liter mit einer Behandlungsfläche von 20.600 ha beschränkt und umfasst die Vertragsgebiete der Zuckerfabrik der Südzucker AG in Ochsenfurt, die durch die Abgabe des behandelten Saatgutes eine räumliche Beschränkung der Aussaat auf durch die Schaderreger besonders betroffene Regionen sicherstellen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 18.12.2020
Niedersachsen
Die Notfallzulassung ist auf 2.863 Liter mit einer Behandlungsfläche von 34.700 ha beschränkt und umfasst die Vertragsgebiete der Nordzucker AG für die Zuckerfabriken Uelzen, Clauen, Schladen und Nordstemmen, die durch die Abgabe des behandelten Saatgutes eine räumliche Beschränkung der Aussaat auf durch die Schaderreger besonders betroffene Regionen sicherstellen. Antragsteller und Zulasungsinhaber ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 17.12.2020
Schleswig-Holstein
Die Notfallzulassung ist auf 124 Liter mit einer Behandlungsfläche von 1.500 ha beschränkt und umfasst die Vertragsgebiete der Nordzucker AG für die Zuckerfabrik Uelzen die durch die Abgabe des behandelten Saatgutes eine räumliche Beschränkung der Aussaat auf durch die Schaderreger besonders betroffene Regionen sicherstellen. Antragsteller und Zulasungsinhaber ist die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
Zur BVL-Fachmeldung vom 23.12.2020
Cruiser 600 FS nach Art. 53 in Zuckerrüben gegen Blattläuse als Virusvektoren (Nordrhein-Westfalen) ▴ weniger
Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Cruiser 600 FS (Wirkstoff Thiamethoxam, Suspensionskonzentrat zur Saatgutbehandlung) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Zuckerrüben bekannt.
Die Notfallzulassung ist auf 3.300 Liter mit einer Behandlungsfläche von 40.000 ha beschränkt und umfasst die Vertragsgebiete der Zuckerfabriken Euskirchen, Jülich und Appeldorn, die durch die Abgabe des behandelten Saatgutes eine räumliche Beschränkung der Aussaat auf durch die Schaderreger besonders betroffene Regionen sicherstellen. Antragsteller und Zulasungsinhaber ist die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen (LWK NRW).
Die Notfallzulassung erfolgt für 120 Tage vom 01. Januar 2021 bis 30. April 2021.
Die Aussaat des behandelten Saatguts darf nur unter Kontrolle der zuständigen Behörden und unter Beachtung einer hierzu zu erlassenden Verordnung nach § 6 PflSchG oder einer Allgemeinverfügung nach § 8 in Verbindung mit § 6 PflSchG erfolgen. In der Rechtsverordnung oder der Allgemeinverfügung sind rechtlich verbindliche, die Aussaat begleitende Maßgaben zu erlassen, die insbesondere die Festlegung der räumlichen Begrenzung sowie auch über den Geltungszeitraum dieser Notfallzulassung hinaus wirksame Risikominderungsmaßnahmen festlegen, die eine ordnungsgemäße Aussaat, einen angemessenen Sicherheitsabstand und Erosionsschutz sowie Beikrautbekämpfung und nicht-bienenattraktive Nachfolgekulturen sicherstellen.
Zur BVL-Fachmeldung vom 14.12.2020
BVL-Fachmeldung: EU-Genehmigung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Mancozeb nicht erneuert ▴ weniger
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 entschieden, die Genehmigung für Mancozeb als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.
Die entsprechende Durchführungsverordnung ist jedoch noch nicht veröffentlicht. Erst mit der Veröffentlichung wird festgelegt werden, bis zu welchem Termin die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit Mancozeb widerrufen müssen.
Im Anschluss an das Zulassungsende wird für diese Pflanzenschutzmittel eine Abverkaufsfrist von 6 Monaten nach dem deutschen Pflanzenschutzgesetz gelten. Die anschließende Aufbrauchfrist wird in der Durchführungsverordnung festgelegt werden. Darüber wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit baldmöglichst nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung in einer separaten Fachmeldung informieren.
Zur BVL-Fachmeldung vom 14.12.2020
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