Aktuelle Meldungen
BELOUKHA: Zulassungserweiterung nach Artikel 51 in diversen Kulturen im Acker-, Obst- , Gemüse- und Zierpflanzenbau
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Das BVL gibt die Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 der Verordnung (EG) 1107/2009 für BELOUKHA (008528-00) in diversen Kulturen bekannt.
Einsatzgebiet Ackerbau
- 05-010: in Kohlrübe, Markstammkohl, Speiserüben, (Stoppelrübe, Mairübe etc.) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter
Einsatzgebiet Gemüsebau
- 05-007: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor der Saat / vor dem Pflanzen)
- 05-011: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Fruchtgemüse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach dem Auflaufen)
- 05-005: in frische Kräuter, Teekräuter, Gewürzkräuter, Arzneipflanzen, Möhre, Zwiebelgemüse, Feldsalat, Spinat, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete), Buschbohne, Erbse gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
Einsatzgebiet Obstbau
- 05-002: in Beerenobst (ausgenommen:Erdbeere) zur Abtötung von Ruten (Bandbehandlung)
- 05-001: in Beerenobst (ausgenommen: Erdbeere) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-004: in Steinobst zur Abtötung von Wurzelschossern (als Einzelpflanzenbehandlung)
- 05-003: in Steinobst gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (während der Vegetationsperiode)
- 05-009: in Obstkulturen (Junganlagen) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (vor dem Pflanzen)
Einsatzgebiet Zierpflanzenbau
- 05-006: in Zierpflanzen (ausgenommen: Nordmann-Tanne) gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjährige einkeimblättrige Unkräuter (nach der Saat / vor dem Auflaufen)
BVL-Fachmeldung: Genehmigungen für den Parallelhandel für die Pflanzenschutzmittel LAMBADA und Pendulum widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigungen für den Parallelhandel für die folgenden Pflanzenschutzmittel widerrufen:
- zum 20.12.2022: LAMBADA (GP-Nr. 024675-00/115), Referenzmittel Karate Zeon (024675-00)
- zum 12.05.2023: Pendulum (GP-Nr. 005958-00/043), Referenzmittel Stomp Aqua (005958-00)
Die Widerrufe gelten nur für die Mittel mit den angegebenen GP-Nummern.
Die Mittel sind damit nicht mehr verkehrsfähig und dürfen auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass eventuelle Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben.
BVL-Fachmeldung vom 23.05.2023
BVL-Fachmeldung: Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal widerrufen
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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Mai 2023 die Genehmigung für den Parallelhandel für das Pflanzenschutzmittel Goal (GP-Nr. 024353-00/089) widerrufen. Goal ist ein Parallelimport zu dem Referenzmittel SCORE (024353-00).
Der Widerruf gilt nur für das Mittel mit der angegebenen GP-Nummer.
Das Mittel ist damit nicht mehr verkehrsfähig und darf auch nicht mehr angewendet werden. Es wurde sofortige Vollziehbarkeit angeordnet, so dass ein eventueller Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Zur BVL-Fachmeldung vom 12.05.2023
Etikettenfehler beim Herbizid BELVEDERE DUO im 5L Kanister mit der Chargennummer 221111067
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Die ADAMA Deutschland GmbH hat am 09.05.2023 darüber informiert, dass die in Deutschland verkaufte Charge des Herbizids BELVEDERE® DUO mit der Chargennummer 221111067 einen Etikettenfehler aufweist.
Auf der Vorderseite ist das Etikett des Maisherbizids SULCOTREK® 500 SC und auf der Rückseite des Produktes BELVEDERE® DUO angebracht.
Nach weiteren Untersuchungen ist bekannt geworden, dass nur ein Teil der Charge falsch etikettiert wurde. Die Laborergebnisse bestätigen, dass es sich bei der Charge 221111067 um das Produkt BELVEDERE® DUO handelt. Das Produkt darf gleichwohl mit der dargestellten Etikettierung nicht in Verkehr gebracht werden. Das Mittel selbst ist jedoch fehlerfrei.
Betroffene melden sich bitte kurzfristig beim Kundenservice (Tel.: +49 2203 5039-319, E-Mail: kundenservice@adama.com).
Über den aktuellen Stand informiert folgender Link: https://www.adama.com/deutschland/de/produktwarnung-belvedere-duo-batch-221111067
Luna Sensation nach Art. 53 in Hopfen gegen Echten Mehltau
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Luna Sensation (007214-00) in Hopfen gegen Echten Mehltau (Spaerotheca macularis) bekannt.
Die Notfallzulassung wurde für 120 Tage vom 01.06.2023 bis 18.09.2023 genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 24.745 Liter begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von ca. 20.620 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 10.05.2023
Danjiri nach Art. 53 in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen- und Basissaatgut) gegen Blattläuse als Virusvektoren
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Das BVL gibt die Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für Danjiri (005655-60) in Kartoffeln zur Pflanzguterzeugung (Vorstufen- und Basissaatgut) gegen Blattläuse als Virusvektoren bekannt.
Die Notfallzulassung wurde vom 05.05.2023 bis 01.09.2023 für 120 Tage genehmigt.
Die zugelassene Menge wurde auf 875 kg begrenzt, ausreichend für eine Behandlungsfläche von 3.500 ha.
Zur BVL-Fachmeldung vom 08.05.2023
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